Die Fruchtsaftgetränke zählen zu den Erfrischungsgetränken. Sie haben einen geringeren Fruchtanteil als Fruchtnektare. Auch hier ist der Fruchtanteil vorgeschrieben. Er beträgt bei Orangenfruchtsaftgetränk mindestens 6%. Er wird aber oftmals überschritten und erreicht bei Orangenfruchtsaftgetränk in der Regel 20%.